In Deutschland zahlt die Krankenkasse keine glutenfreien Lebensmittel. Zwei Hilfen gibt es trotzdem: einen Mehrbedarf von 20 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 für alle, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, und über den Grad der Behinderung von 20 einen Steuerpauschbetrag von 384 Euro im Jahr. Andere Länder gehen weiter: Italien finanziert bis zu 124 Euro im Monat, Frankreich erstattet 60 Prozent bestimmter Produkte.

Im September 2026 haben wir die amtlichen Texte aus acht Ländern gelesen: Ministerien, Krankenversicherungen, Steuerbehörden und nationale Zöliakie-Gesellschaften. Jeder Betrag stammt aus einer dieser Quellen; wo wir keine amtliche Quelle gefunden haben, sagen wir es.

112,60 €Mehrbedarf pro Monat für Erwachsene im Bürgergeld (20 % von 563 €)
384 €Behinderten-Pauschbetrag pro Jahr ab GdB 20
124 €höchster Monatsgutschein in Italien (Jungen von 14 bis 17)

Zöliakie-Mehrbedarf beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe

Wer Bürgergeld (das die Bundesregierung zur „neuen Grundsicherung“ umbauen will) oder Sozialhilfe bezieht, hat bei kostenaufwändiger Ernährung Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 5 SGB II bzw. § 30 Absatz 5 SGB XII. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand 25.11.2024) übernehmen dafür die Empfehlungen des Deutschen Vereins und nennen Zöliakie ausdrücklich unter den Krankheiten, bei denen der Mehrbedarf in der Regel anzuerkennen ist.

  • Erwachsene: 20 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Da diese 2026 unverändert bei 563 Euro liegt, sind das 112,60 Euro im Monat.
  • Kinder und Jugendliche: 5 Prozent bei Säuglingen, 10 Prozent von 1 bis 9 Jahren, 15 Prozent von 10 bis 17 Jahren — jeweils bezogen auf die Regelbedarfsstufe 1.
  • Nachweis: eine ärztliche Bescheinigung. Normalerweise muss der Mehrbedarf spätestens nach zwölf Monaten neu belegt werden; bei Zöliakie ausdrücklich nicht, weil die Krankheit nicht heilbar ist.

Ein Punkt, der oft verwechselt wird: Für die Nicht-Zöliakie-Gluten-/Weizensensitivität sehen dieselben Weisungen bei Erwachsenen in der Regel keinen Mehrbedarf vor. Die Diagnose zählt — unser Artikel zur Diagnose von Bluttest bis Biopsie erklärt, wie sie gestellt wird.

Zöliakie und Steuer: GdB 20 und Pauschbetrag

Laut der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft (DZG) wird bei Zöliakie ein Grad der Behinderung von 20 anerkannt. Das ist keine Schwerbehinderung, aber nach § 33b EStG gibt es ab GdB 20 einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro im Jahr, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Den GdB beantragen Sie beim Versorgungsamt.

Die Lebensmittel selbst sind dagegen nicht absetzbar: § 33 Absatz 2 EStG schließt „Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen“, als außergewöhnliche Belastung aus.

Italien: Monatsgutscheine nach Alter und Geschlecht

Italien ist das großzügigste Land in unserem Vergleich. Nach dem Ministerialdekret vom 10. August 2018, laut der Associazione Italiana Celiachia (AIC) weiter in Kraft, finanziert das Gesundheitssystem „speziell für Zöliakiebetroffene formulierte“ Produkte kostenlos bis zu einer Monatsgrenze:

Alter Männlich Weiblich
6 Monate bis 5 Jahre 56 € 56 €
6 bis 9 Jahre 70 € 70 €
10 bis 13 Jahre 100 € 90 €
14 bis 17 Jahre 124 € 99 €
18 bis 59 Jahre 110 € 90 €
ab 60 Jahren 89 € 75 €

Seit Oktober 2025 nutzen alle Regionen digitale Gutscheine, einlösbar in Apotheken, Fachgeschäften und in vielen Regionen im Supermarkt — aber nur in der Wohnsitzregion. Laut AIC läuft seit dem 20. Juli 2026 ein Pilotversuch zwischen der Lombardei und Ligurien. Dieses System erklärt auch die gut sortierten glutenfreien Regale italienischer Apotheken, die unser Ratgeber glutenfrei reisen in Italien beschreibt.

Frankreich: 60 Prozent bis zu einer Monatsgrenze

Die französische Krankenversicherung erstattet 60 Prozent des Preises zugelassener glutenfreier Lebensmittel, bis zu 45,73 Euro im Monat für Erwachsene und 33,54 Euro für Kinder unter 10 Jahren. Voraussetzung sind eine per Biopsie bestätigte Zöliakie, eine ärztlich beantragte Kostenübernahme und Produkte aus vier Gruppen, laut der französischen Gesellschaft AFDIAG: Mehle, Brot, Nudeln und Kekse. Anträge laufen über die App der Krankenversicherung, per Barcode-Scan; Belege sind 24 Monate aufzubewahren.

Spanien: nichts auf nationaler Ebene

In Spanien gibt es keine staatliche Hilfe. Castilla-La Mancha zahlt 500 Euro pro Person mit Zöliakie (höchstens 1.000 Euro pro Haushalt) über eine jährliche Ausschreibung, 2026 vom 4. bis 31. August. In der Einkommensteuer 2025 können laut spanischer Steuerbehörde La Rioja 250 Euro, Andalusien 100 Euro und Asturien 100 Euro (unter Einkommensgrenzen) pro betroffenem Familienmitglied abgezogen werden. Beamte bei MUFACE können 400 Euro im Jahr beantragen.

Großbritannien: das Rezept, je nach Landesteil

Im Vereinigten Königreich verschreibt der Hausarzt glutenfreie Grundnahrungsmittel, so Coeliac UK. In England nur Brot und Mehlmischungen, und manche Regionen schränken weiter ein; jedes Produkt kostet die Rezeptgebühr von 9,90 Pfund (2026-27). In Schottland, Wales und Nordirland gibt es Brot, Mehl und Nudeln für alle Diagnostizierten, und Rezepte sind kostenlos.

Argentinien, Portugal und Brasilien

In Argentinien verpflichtet das Gesetz 26.588 die Krankenkassen (obras sociales und prepagas), monatlich 27,5 Prozent des Grundwarenkorbs eines Erwachsenen für glutenfreie Mehle und Backmischungen zu zahlen: 58.560,98 Pesos im Monat seit dem 26. April 2026, nächste Anpassung am 26. Oktober 2026.

In Portugal werden Lebensmittel nicht erstattet. Laut der Zöliakie-Gesellschaft APC lassen sich speziell für Zöliakiebetroffene hergestellte Produkte mit ärztlichem Bericht als Gesundheitsausgaben in der Einkommensteuer geltend machen.

In Brasilien haben wir keine bundesweite Hilfe beim Kauf glutenfreier Lebensmittel gefunden. Dafür muss seit 2003 jedes verpackte Lebensmittel „contém glúten“ oder „não contém glúten“ angeben.

Die Vergleichstabelle

Land Art der Hilfe Betrag (September 2026) Hauptvoraussetzung
Deutschland Mehrbedarf + Pauschbetrag 112,60 €/Monat (Leistungsbezieher), 384 €/Jahr Bürgergeld oder Sozialhilfe; GdB 20
Italien Kostenlose Gutscheine 56 bis 124 €/Monat nach Alter und Geschlecht Diagnosebescheinigung
Frankreich 60 % Erstattung bis 45,73 €/Monat (Erwachsene), 33,54 € (unter 10) Biopsie + Genehmigung
Spanien Regionale Hilfen und Steuerabzüge 500 € (Castilla-La Mancha); 100 bis 250 € Abzug Wohnsitz in der Region
Großbritannien Rezept Brot und Mehl (England, 9,90 £/Artikel); Grundnahrungsmittel kostenlos in Schottland, Wales, Nordirland Diagnose, Verschreibung
Argentinien Zahlung der Krankenkasse 58.560,98 Pesos/Monat Amtliches ärztliches Attest
Portugal Steuerabzug nach den Regeln für Gesundheitsausgaben Ärztlicher Bericht, Rechnungen
Brasilien Keine Bundeshilfe gefunden — —

Die Beträge ändern sich: Argentinien passt halbjährlich an, spanische Ausschreibungen sind jährlich, Italien weitet seine Gutscheine aus. Prüfen Sie immer bei der zuständigen Stelle. Und in jedem Land ergänzen die Tipps aus unserem Artikel glutenfrei mit kleinem Budget diese Hilfen gut.

Zusammengefasst

  • Deutschland: Mehrbedarf von 20 % der Regelbedarfsstufe 1 (112,60 € im Monat) für Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehende, ohne jährliche Neuprüfung.
  • GdB 20 bei Zöliakie: Pauschbetrag von 384 € im Jahr; die Lebensmittel selbst sind nicht absetzbar.
  • Italien: kostenlose Gutscheine von 56 bis 124 € im Monat, in der Wohnsitzregion.
  • Frankreich: 60 % bestimmter Produkte bis 45,73 € im Monat, mit Biopsie.
  • Spanien: nur regionale Hilfen; Großbritannien: Rezept, in England stark eingeschränkt.
  • Argentinien: 58.560,98 Pesos im Monat von der Krankenkasse; Portugal: Steuerabzug; Brasilien: keine Bundeshilfe.

Die Hilfen bleiben zu Hause. Auf Reisen zählt die richtige Adresse. Die Nutrixe-Karte unterscheidet dedizierte Küchen von Speisekarten mit Optionen in 16 Ländern, und unsere Zöliakie-Restaurantkarte in mehreren Sprachen hilft beim Erklären im Restaurant.